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zum neuen Widerrufsrecht für Verbraucher bei Immobilienmaklerverträgen

Als Verbraucher kennen Sie das Recht zum Widerruf eines Vertrages aus dem Online-Handel oder bei dem Abschluss eines Zeitschriften-Abonnements an der Haustüre. Seit dem 13.06.2014 besteht ein Widerrufsrecht auch für Verträge mit Immobilienmaklern, welche durch Fernabsatzmittel (Telefon, Email, Fax, Internet etc.) zustande kommen. Der Gesetzgeber möchte Sie vor übereilten Entscheidungen schützen und hat daher vorgesehen, dass Ihnen ab Beauftragung eines Immobilienmaklers im Wege der elektronischen Kommunikation oder außerhalb des Büros des Immobilienmaklers ein 14-tägiges Widerrufsrecht zukommen soll. (EU-Verbraucherrechterichtlinie).

Jetzt werden Sie sich fragen:  Wieso Vertrag?

Durch das Anfragen per Telefon, Email oder Fax usw. (Fernabsatzmittel) und das Anfordern eines Exposés oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins etc. entsteht ein mündlicher Maklervertrag zwischen dem Maklerunternehmen und dem Verbraucher. Hierzu haben Sie nun ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht.

Sofern Sie als Interessent eine unserer Immobilien anfragen, werden Sie daher durch uns entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über Ihre Verbraucherrechte informiert (Widerrufsbelehrung). Dieses führt in der Praxis regelmäßig zu Irritationen, weil ein falscher Eindruck der Verbindlichkeit und Kostenpflicht einer Anfrage erweckt wird, die Sie zunächst erst einmal ganz unverbindlich gemeint haben.

Der Erhalt von Unterlagen zum Objekt, die Durchführung von Besichtigungen etc. sind wie bisher kostenlos und unverbindlich. Eine Provision gilt erst dann als verdient, wenn es zum Abschluss des Hauptvertrages (z.B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages) kommt.

Auch hinsichtlich der Immobilie selbst ergibt sich aus der Anfrage an den Makler keinerlei Verbindlichkeit. Ein Anspruch des Maklers auf Zahlung der Maklercourtage besteht nur dann, wenn der gewünschte Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag über das Objekt durch den Nachweis / die Vermittlung des Maklers tatsächlich rechtswirksam zustande kommt. Wegen des bestehenden Widerrufsrechtes kann der Makler die gewünschten Informationen grundsätzlich aber erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erteilen.

Nur, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Tätigwerden erteilen (Verzichtserklärung), können wir unsere Leistung sofort für Sie erbringen. Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis für die leider nötig gewordenen Umstände!

Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mit uns.

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